Ambulante Vorsorgeleistung am Kurort (früher offene Badekur)
Auch nach den umfangreichen Kürzungen und Reformen im Gesundheitswesen gibt es die oft totgesagte ambulante Vorsorgeleistung (früher ambulante Badekur) weiterhin. Die Kosten hierfür werden von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
Ambulante Vorsorgeleistungen (Kuren) können nicht nur zur Behandlung einer bestehenden Erkrankung, sondern auch zur Krankheitsverhütung (Prävention) beantragt werden.
Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können diese Leistungen alle 3 Jahre beantragen, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.
Der Kurantrag sollte mindestens zwei Monate vor der geplanten Kurmaßnahme bei der Krankenversicherung eingereicht sein.
Nähere Informationen auf unserer Seite „wie komme ich zur ambulanten Badekur“.